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Aus dem Bundesgericht
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Alleinerziehende Mutter hat Anspruch auf Steuerabzug |
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Scritto da Administrator
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Martedì 31 Luglio 2007 18:12 |
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Alleinerziehende Mutter hat Anspruch auf Steuerabzug für ihre mündigen, in Ausbildung stehenden Kinder
Das Gesetz über die direkte Bundessteuer verlangt nicht, dass der erziehenden Mutter der Kinderabzug zu verweigern ist, weil dem zahlenden Vater der Unterstützungsabzug gewährt wird, oder umgekehrt.
Es schliesst nur aus, dass ein Elternteil gleichzeitig den Erziehungs- und den Unterstützungsabzug geltend machen kann.
Das Bundesgericht gewährte einer Mutter, die für drei in Ausbildung stehende volljährige Kinder sorgt, den Kinderabzug und den erhöhten Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen.
Der Vater kann die Alimente wegen der Volljährigkeit der Kinder nicht direkt abziehen, aber den Unterstützungsabzug geltend machen.
Urteil 2A.406/2001 vom 23.1.02
NZZ, 26.6.02
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Bundesgericht gibt Alleinerziehenden Recht |
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Scritto da Administrator
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Martedì 31 Luglio 2007 18:12 |
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Bundesgericht gibt Alleinerziehenden Recht
Bundesgericht: Ein- und Zweielternfamilien müssen gleich besteuert werden
Das Bundesgericht hat am 26. Oktober 2005 entschieden, dass die Alleinerziehenden genau die gleiche Steuerlast tragen müssen, wie Verheiratete mit der gleichen Anzahl Kinder (2A. 471/2004). Dank dem SVAMV konnte dieser Musterprozess geführt und gewonnen werden.
Die praktischen Konsequenzen sind noch nicht für alle Kantone klar. Wichtig ist, dass Alleinerziehende vor allem in den Kantonen SG, TG, AI, AR, SZ, BE und NE in ihren Steuerveranlagungen kontrollieren, ob sie den Verheiratetentarif erhalten haben (meist Tarif "V" oder Tarif "II"). Wenn dies nicht der Fall, muss unbedingt innert der Rekursfrist Rekurs (oder Einsprache) gemacht werden. Bei allen Steuerveranlagungen ab dem Jahr 2001, die – auch aus andern Gründen – noch nicht rechtskräftig sind, kann noch verlangt werden, dass der Verheiratetentarif gewährt wird.
Bei Fragen und Problemen gibt das Sekretariat Auskunft. Email:
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Medienmitteilung des SVAMV weiter >> download PDF 124 KB
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Thurgau: Steuern und Alleinerziehende |
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Scritto da Administrator
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Martedì 31 Luglio 2007 18:09 |
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Thurgau: Steuern und Alleinerziehende
Im Kanton Thurgau werden Einelternfamilien steuerlich besser gestellt. Die Alleinerziehenden mit kleineren Kindern erhalten neu das Teilsplitting, wer für mündige Kinder sorgt, muss allerdings dafür kämpfen. Hier ist Eigeninitiative gefragt.
Alleinerziehende haben im Kanton Thurgau neu Anrecht auf das Teilsplitting wie die Ehepaare. Dies gilt für alle, die mit nicht volljährigen Kindern im gleichen Haushalt leben, also überwiegend für Mütter. (Die Alimentenzahlenden können dafür weiterhin den Unterhalt steuerlich abziehen.)
Den Alleinerziehenden mit volljährigen Kindern wird das Teilsplitting nur gewährt, wenn das Kind im gleichen Haushalt wohnt und die Mutter belegen kann, dass sie überwiegend für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Das betrifft vor allem Mütter mit Kindern in Ausbildung. Wie das Steueramt auf Anfrage informiert, ist das Einkommen des Kindes, insbesondere Lehrlingslohn und Stipendien, für die Eltern nicht steuerrelevant.
weitere Informationen: download PDF 111KB
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