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14 Juni 2011 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Baumann Carmen   
Donnerstag, 09. Juni 2011 um 09:19

Link: www.14juni2011.ch


Einelternfamilien: Der Weg zur Gleichstellung ist noch lang

Zahlen und Fakten:

Elterliche Entscheidungen …
> 40% der geschiedenen und nicht verheirateten Eltern üben die elterliche Entscheidungsbefugnis (Sorge) gemeinsam aus (1).

… und Betreuung der Kinder …
> 16% der geschiedenen Mütter und Väter mit gemeinsamer elterlicher Sorge teilen auch die Betreuung. Insgesamt machen 6% der geschiedenen Eltern bei der Kinderbetreuung halbe-halbe ...

86% der Kinder wachsen nach der Trennung bei der Mutter auf, 8% beim Vater. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge besteht demnach meistens ein Spannungsverhältnis zwischen rechtlicher Entscheidungsbefugnis und Lebenswirklichkeit. (2)

> In der Schweiz leben rund 182'000 Einelternfamilien mit 255'000 Kindern (rund 5% aller Haushalte). (1)

> Das Innehaben der elterlichen Sorge scheint für geschiedene Väter mit Wertschätzung verbunden, unabhängig von ihrer Beteiligung an der Betreuung der Kinder. Entscheidend dafür, ob sie ihre elterliche Verantwortung zum Wohl des Kindes wahrnehmen, ist aber nicht die Sorgeform, sondern die Beziehung zwischen den Eltern. (2)


… Vater – Kind-Beziehungen nach der Trennung …
>  „Es ist für einen Vater ausserordentlich schwer, die Beziehung zu seinen Kindern aufrechtzuerhalten, wenn sie davor nicht tragfähig war. Eine tragfähige Beziehung setzt aber voraus, …

dass der Vater nicht nur mit den Kindern gute Zeiten verbrachte, sondern sich auch in der Betreuung zeitlich ausreichend und umfassend mit ihnen beschäftigt hat. Diese Voraussetzung ist leider in vielen Familien vor der Trennung nicht gegeben.“ Dies ist gemäss Remo Largo der weitaus wichtigste Grund dafür, dass 2 bis 3 Jahre nach der Trennung der Eltern 31% der Kinder weniger und 7% keinen Kontakt mehr mit dem Vater haben. (2, Gastbeitrag Remo Largo, S. 339-340)


… und finanzieller Unterhalt des Kindes
> Der Anspruch des Kindes auf ausreichenden Unterhalt ist ein Menschenrecht: Die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) verpflichtet …

die Vertragsstaaten, das Recht jedes Kindes auf einen Lebensstandard anzuerkennen, der für seine körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung angemessen ist (Art. 27 KRK). Sie bestimmt insbesondere, dass Vertragsstaaten die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sicherstellen müssen (Art. 27, Abs. 4 KRK). Dem kommt die Schweiz nicht nach.

> Fehlende Unterhaltsbeiträge und Hilfen für Eltern, die ihre Alimente nicht zahlen können, gehören zu den Hauptursachen der Armut

von Einelternfamilien:

  • Alimente dürfen nicht ins Existenzminimum der zahlungspflichtigen Elternperson eingreifen (Bundesgericht).
  • Im Familienrecht gibt es (noch) keine Bestimmung, die für eine gerechte Verteilung der Unterhaltspflichten auf die getrennten Eltern sorgt.
  • Unterhaltspflichten werden nicht ins Sozialhilfebudget einberechnet.
  • Folge: Alleinerziehende sind allein für den Lebensunterhalt der Kinder verantwortlich. Reichen die Mittel nicht, muss die Einelternfamilie zur Sozialhilfe statt der nicht zahlungsfähigen Elternperson. Die Alleinerziehenden müssen die Sozialhilfeschulden tragen.

> Im Kanton Bern erhalten 59,4% der alleinerziehenden Mütter mit 1 Kind Alimente von durchschnittlich 850 Franken pro Monat. Diese machen durchschnittlich 21,3% des Haushalteinkommens aus. Von den Alleinerziehenden mit 2 Kindern erhalten 78,9% Alimente von durchschnittlich 1'700 Franken (36,6% des Einkommens). Bei den alleinerziehenden Müttern mit 3 Kindern oder mehr sind es 81,6%, die Alimente von im Schnitt 2’187 Franken pro Monat beziehen (45,1 % des Einkommens). 11,8% der alleinerziehenden Männer erhalten Alimente von durchschnittlich 440 Franken (7,6% des Haushalteinkommens). Alimente vermindern Armut erheblich. (4)

> Caritas Schweiz schätzt, dass über ein Fünftel der Unterhaltspflichtigen ihren Kindern die Unterhaltsbeiträge nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig zahlt. (3)

> Die Armutsquote der Einelternfamilien beträgt 26,7%. Dabei arbeiten 31,7% voll, 41,8% mit einem Teilzeitpensum von über 50% …
(Mütter in Paarfamilien: 15% bzw. 28,6%). Nur 8,5% der alleinerziehenden Mütter sind nicht erwerbstätig. (1) Das zeigt: Löhne und Kinderalimente sind zu niedrig.


Quellen …
(1) Bundesamt für Statistik
(2) Andrea Büchler, Heidi Simni (Hrsg.): Kinder und Scheidung. Der Einfluss der Rechtspraxis auf familiale Übergänge. NFP 52. Rüegger Verlag, 2009
(3) Stefanie Arnold, Carlo Knöpfel: Alleinerziehende zwischen Kinderkrippe, Arbeitsplatz und Sozialamt. Diskussionspapier 18, Caritas-Verlag, 2007
(4) Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern: Sozialbericht 2008, Band 1


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09.06.2011 

 


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